Schutzbauten dienen als Basis für einen wirkungsvollen Bevölkerungsschutz. Es gibt zwei Arten von Schutzbauten: Schutzanlagen und Schutzräume.
Nachfolgend sind einige Themen aufgeführt, die den Bereich Schutzbauten umfassen.
Bei der periodischen Schutzraumkontrolle (PSK) handelt es sich um einen vom Bund vorgegebenen gesetzlichen Auftrag.
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Weisung über die periodische Schutzraumkontrolle (BABS)
Weisung BSM über die periodische Schutzraumkontrolle (WPSK)
Die Behörden kontrollieren die Schutzräume mindestens alle zehn Jahre. Die Schutzraum-Eigentümer und Schutzraum-Eigentümerinnen bzw. die Verwaltungen müssen vor einer Kontrolle gewisse Vorbereitungsarbeiten leisten.
Das Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär (BSM) teilt dem Schutzraum-Eigentümer oder der Schutzraum-Eigentümerin bzw. der Verwaltung nach der Kontrolle allfällig gefundene Mängel mit. Diese sind bis zur nächsten PSK zu beheben.
Die Zuweisungsplanung kurz ZUPLA, wurde für die Verbandsgemeinden Bielersee-Südwest auf Mitte 2022 erstellt.
Ab dem Jahr 2023, wird die ZUPLA durch das Amt für Bevölkerungsschutz, Sport & Militär kurz BSM jährlich nachgeführt.